Mitbestimmungsnetzwerk
Seminarreihe für betriebliche Funktionäre - Tagesseminare
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch in der IG Metall Herborn Betzdorf wurden die Betriebsratswahlen durchgeführt und in vielen Betrieben gibt es neu- und wiedergewählte Betriebsrät*innen, die nun vor großen Herausforderungen stehen. Klar ist, ein erfolgreicher Betriebsrat braucht Wissen über die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie neue Ideen für konkrete Problemlösungen.
Mit dieser Bildungsreihe wollen wir zum einen gezielte Informationen über konkrete Themen geben, um die Arbeit der Betriebsräte vor Ort zu unterstützen. Die Tagesschulungen sollen konkrete und übliche Themen der Betriebsratsarbeit aufgreifen und sowohl neu gewählten Betriebsrät*innen einen guten Überblick über die gesetzlichen Regelungen und deren Anwendung geben, als auch eine Ergänzung für erfahrene und wiedergewählte Betriebsrät*innen darstellen. Zielgruppe dieser Reihe sind also alle neu- und wiedergewählten Betriebsrät*innen der Region Herborn/Haiger/Hinterland. Die Seminarreihe ersetzt keine Grundlagenschulung.
Zum anderen wollen wir mit dieser Reihe aber auch einen Austausch zwischen den verschiedenen Betriebsratsgremien der Region organisieren um voneinander zu lernen und ein belastbares Netzwerk aufzubauen. Daher wünschen wir uns, dass aus vielen unterschiedlichen Betrieben Kolleginnen und Kollegen teilnehmen.
Freistellung
Die Tagesseminare vermitteln für die Arbeit des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen sowie deren Ersatzmitglieder erforderliche arbeitsrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Kenntnisse. Die Teilnahme erfolgt gemäß § 37.6 BetrVG bzw. § 179.4 SGB IX. Auf eine ordnungsgemäße Beschlussfassung sowie die Information an den Arbeitgeber ist zu achten.
Kosten
Die Seminargebühren betragen pro Tagesseminar pro Person 220 €. Hinzu kommen die jeweiligen Kosten für die Verpflegung im Seminarhaus. Der Arbeitgeber hat die Seminarkosten zu zahlen. Die Seminargebühr zzgl. den Verpflegungskosten werden dem Arbeitgeber im Nachgang der jeweiligen Tagesschulung in Rechnung gestellt. Reisekosten sind direkt mit dem Arbeitgeber abzurechnen. Wir freuen uns auf eure Teilnahme
IG Metall Herborn-Betzdorf und BR-Akademie Mitte
Alle geplanten Termine
Die Interessen von schwerbehinderten Kolleg*innen zu vertreten, erfordert oft auch ein grundsätzliches Wissen um die Regelungen aus dem Sozialgesetzbuch. In dieser Schulung wollen wir die Grundlagen der Schwerbehindertenvertretung auch für Betriebsräte und Jugendvertretungen deutlich machen.
Betriebsrat ist mehr als ein*e Vorsitzende*r und eine Stellvertretung! Wie organisieren wir Betriebsratsarbeit so, dass das gesamte Gremium beteiligt ist, dass Arbeiten sich auf alle verteilen und dass alle gleichermaßen mitbestimmen können? Welche Regelungen sieht das Gesetz vor? Tipps und Tricks von erfahrenen Betriebsrät*innen. (§26ff, §30ff BetrVG).
Eine belastbare und langfristige Personalplanung fehlt in vielen Betrieben. Dadurch entstehen oft vermeidbare Versetzungen oder für Beschäftigte nachteilige Personalentscheidungen. Welche Regelungen gibt es im Gesetz, um eine langfristige Personalplanung zu etablieren? Der Betriebsrat hat an dieser Stelle ein Initiativrecht. Was bedeutet das und wie kann man dieses Recht sinnvoll nutzen? Welche Rechtsquellen helfen dem Betriebsrat zusätzlich? (§92ff BetrVG i.V.m. §87 BetrVG).
Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)-Gespräche können für die Belegschaft ein echter Segen sein. Sie können dazu führen, dass Belastungen und Gefahren erkannt und abgestellt werden. Dafür muss es aber auch recht gut und abgesichert mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. In diesem Seminar wollen wir über die Grunsätze der BEM-Gespräche informieren. Auch als Grundlagenschulung für Betriebsräte und Jugendvertretungen.
Kaum ein Thema ist im Betrieb so präsent und wichtig, wie das Thema Arbeitszeit. Der Betriebsrat ist an dieser Stelle zwingend in der Mitbestimmung und muss viele unterschiedliche Modelle kennen und anpassen können. Im Falle einer Tarifbindung sind verschiedene Eckpunkte unveränderlich gesetzt, während andere zu regeln sind. Mit diesem Seminar wollen wir einen Überblick über verschiedene Regelungen und Handlungsmöglichkeiten für den Betriebsrat geben. (§87, BetrVG, §77 BetrVG, MTV M&E).
Welche Regelung muss ein Betriebsrat treffen? Welche Regelung darf ein Betriebsrat nicht treffen? Wie kann eine Entgeltsystematik aussehen, die als „fair“ wahrgenommen wird? Welches Entgeltsystem sieht der Tarifvertrag vor? Wie sind Azubis und junge Facharbeiter* innen in das System integriert? Welche Besonderheiten gelten bei GdB?
Wir wollen alle so arbeiten, dass wir bei der Arbeit gesund bleiben. Und wenn die Gesundheit angeschlagen ist, benötigen wir im Betrieb Arbeitsplätze und einen Umgang mit der Erkrankung, die betroffene Kolleg*innen integriert und nicht rausdrängt. All das darzustellen bezeichnen wir als „betriebliches Gesundheitsmanagement“. Ein Überblick mit Tipps und Empfehlungen für Betriebsräte, JAV und SBV.